Besteuerung von Erstattungszinsen


Das FG Düsseldorf hat ernstliche Zweifel an der Besteuerung von Erstattungszinsen des Finanzamts als Einnahmen aus Kapitalvermögen. Nach Auffassung des Gerichts sprechen gewichtige Gründe sowohl für, als auch gegen die Rechtmäßigkeit und die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Neuregelung. Durch diese unsichere Rechtslage sei eine Aussetzung der Vollziehung gerechtfertigt. Es wurde Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen. Gegen das Urteil des FG Schleswig-Holstein mit gegenteiliger Auffassung wurde Beschwerde beim BFH eingelegt (Az. VIII B 95/11).

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