Kritik bei neuer Entfernungspauschale
Der Gesetzesentwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 sieht u. a. vor, dass für die Gegenüberstellung der Entfernungspauschale mit den tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel künftig nur noch jahresbezogen eine Überprüfung stattfindet. Die Vergleichsrechnung für Entfernungspauschale und tatsächliche Kosten wird derzeit tageweise und nach Streckenabschnitten getrennt vorgenommen. Dies führt nach Aussage der Bundesregierung zu sehr komplexen Berechnungen und umfangreichen Sachverhaltsermittlungen. Die Berechnungen können nach Aussage der Bundesregierung zudem nur für einige wenige Steuerpflichtige zu einem günstigeren Ergebnis bei der Ermittlung der abziehbaren Werbungskosten führen. Die neue jahresbezogene Überprüfung sei eine einfachere und transparentere Alternative im Massenverfahren „Besteuerung von Arbeitnehmereinkünften“.