44-EUR-Grenze bei Tankkarten
44-EUR-Freigrenze hier nicht anwendbar. Eine andere Lösung ergibt sich nur dann, wenn Benzingutscheine über eine Kundenkarte des Arbeitgebers abgerechnet werden, die bei der Tankstelle verbleibt (Verfügung OFD Hannover vom 28.04.2008). Hinweis: Auf den Tankgutscheinen muss die genaue Bezeichnung der Treibstoffart erfolgen sowie eine Angabe der Literzahl. Ein Geldbetrag darf allerdings nicht angegeben werden.
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