Der BFH hatte zu entscheiden, ob Betriebsgrundstücke, die im Jahr 2012 als letzter Teilakt einer vorweggenommenen Erbfolge auf eine GbR übertragen wurden, als steuerschädliches Verwaltungsvermögen i. S. von § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG anzusehen sind (Az. II R 22/18). Eine teleologische Reduktion oder Erweiterung der Tatbestandsmerkmale der §§ 13a, 13b ErbStG i. d. F. des ErbStRG kann nicht […]