LuF Grundstücke als Betriebsvermögen

Mit einem Urteil hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass im Fall eines sog. schlafenden Landwirts eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen auch dann nicht in Betracht kommt, wenn die Finanzverwaltung parzellenweise verpachtete landwirtschaftliche Grundstücke fehlerhaft als Privatvermögen behandelt hat. Der Senat hat im Hinblick auf die Frage, ob und ggf. unter welchen Umständen nach der Entscheidung des BFH vom 12. März […]

Hinzurechnung von Schuldzinsen

Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb einer mitunternehmerischen Beteiligung an einem Finanzdienstleistungsinstitut, das ausschließlich staatlich nach dem KWG beaufsichtigte Finanzdienstleistungen erbringt, vom Mitunternehmer geleistet werden, sind nach § 19 Abs. 4 GewStDV von der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG ausgenommen.