Die Hingabe von Gesellschafterdarlehen an Kapitalgesellschaften, an denen der Steuerpflichtige unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, begründet auch bei einem beträchtlichen Kreditvolumen weder die Eigenschaft als Marktteilnehmer noch überschreitet diese Tätigkeit ohne Weiteres die Grenze der privaten Vermögensverwaltung. Die gewerbliche Darlehenshingabe verlangt eine „bankähnliche“ bzw. „bankentypische“ Tätigkeit. Bloße Darlehensgewährungen führen zu keiner sachlichen Verflechtung und begründen keine Betriebsaufspaltung. Der Steuerpflichtige kann […]
Tag: 24. März 2020
Der BFH hat zur Anrechnung der polnischen Familienleistungen „500+“ auf das deutsche Kindergeld entschieden. Demnach sind die Familienleistungen nach dem polnischen Gesetz über staatliche Beihilfen zur Kindererziehung auf das in Deutschland gezahlte Kindergeld anzurechnen. Das Urteil erging zu einer für das Kindergeldrecht bedeutsamen Grundsatzfrage zu Lasten polnischer Staatsangehöriger im Inland. Demnach ist die Familienleistung „500+“ dem Kindergeld gleichgesetzt.