Das Finanzgericht hat in einer Entscheidung festgehalten, dass eine Wertaufholung betreffend Anteile an einer Kapitalgesellschaft zunächst mit der vorgenommenen Teilwertabschreibung zu verrechnen ist. Es gilt die Verrechnungsreihenfolge „Last in, First out“. Die Berechnungen sind allerdings für jeden Fonds getrennt vorzunehmen. Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde Revision beim BFH zugelassen.
Tag: 8. Juni 2017
Gem. Mitteilung des BMFSFJ vom 06.04.2017 können sich Eltern ab sofort mit dem neuen Kinderzuschlags-Check auf dem Familien-Wegweiser einen ersten Überblick über den Kinderzuschlag verschaffen. Mit wenigen Eingaben kann ermittelt werden, ob ein Antrag bei der Familienkasse erfolgreich sein kann. Abgefragt werden Daten zur persönlichen Situation, zum Einkommen und den Wohnkosten. In Erfahrung kann auch gebracht werden, wo der Antrag […]