Eine Steuerermäßigung kann in Betracht kommen, für Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungsmaßnahmen u.a. die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich dahingehend auf Antrag um 20%, aber höchstens um 1.200 EUR der Aufwendungen. Das FG Münster hat mit Urteil vom 06.04.2016 (Az.: 13 K 136/15 E) entschieden, dass Versicherungsleistungen den Ermäßigungsbetrag mindern. Im Urteilsfall erstattete die Versicherung die entstandenen Handwerkerkosten, […]
Tag: 27. Juni 2016
Das BMF hat sich mit einem aktuellen Schreiben zum anzuwendenden Steuersatz bezüglich Beförderungsleistungen von kranken und verletzten Personen geäußert. Grundsätzlich kann zwar ein Taxiunternehmer, aber nicht ein Mietwagenunternehmen den ermäßigten Steuersatz anwenden. Bei der Beförderung von kranken und verletzten Personen kann jedoch der ermäßigte Steuersatz auch von einem Mietwagenunternehmen beansprucht werden. Das gilt aber nur dann, wenn mit den Krankenkassen […]