Der BFH hat am 14.08.2013 sein Urteil vom 15.05.2013 veröffentlicht, wobei nachträgliche Herstellungskosten bei Vergrößerung der Flächen grundsätzlich vorliegen. Neben Anbau und Aufstockung führt auch die Vergrößerung der nutzbaren Fläche zu nachträglichen Herstellungskosten. Im Urteilsfall wurde zwar nur geringfügig vergrößert (Satteldach statt Flachdach), trotzdem wurde kein Erhaltungsaufwand zum Sofortabzug zugelassen. Auf die tatsächliche Nutzung kommt es nicht an. Auch auf […]