Buchhalter erstellt die Buchhaltung

Der Buchhalter ist derjenige, der in einer Firma für die Buchhaltung zuständig ist. Er überwacht und kontrolliert sämtliche Geschäftsvorfälle und trägt diese in die Geschäftsbücher ein. Aus den finanziellen Geschäftsvorfällen erstellt er am Ende eines Geschäftsjahres die Jahresabschlussbilanz. Diese Bilanz gibt der Geschäftsleitung, wichtige Informationen über die Wirtschaftlichkeit der Firma. Alle Buchungen und Bilanzen, die in der Buchhaltung vorgenommen

wurden, werden zusätzlich noch überprüft. Diese Prüfung nehmen in der Regel Wirtschaftsprüfer, Steuerberater usw. vor. Die Stelle eines Buchhalters ist eine wichtige Stellung in einem Betrieb und birgt auch große Verantwortung.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass in jedem deutschen Unternehmen Bücher geführt werden müssen. Viele Betriebe haben hierfür ihre eigene Buchhaltung. Andere greifen bei Bedarf lieber auf einen selbständigen Buchhalter zurück. Um Buchhalter zu werden, muss man eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung haben, dies ist Voraussetzung für eine Einstellung. Den Ausbildungsberuf Buchhalter gibt es in Deutschland nicht. Es gibt aber die Möglichkeit, den Titel „Geprüfter Buchhalter“ zu bekommen. Hierfür muss man sich einer Prüfung unterziehen. Dies ist eine staatliche Prüfung und wird in der Regel bei der IHK vorgenommen.

Voraussetzungen für die Prüfung sind. Eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, oder ein Wirtschaftsstudium. Darüber hinaus benötigt man noch 3 Jahre Berufserfahrung, davon mindestens 1 1/2 Jahre in der Buchhaltung. Es ist auch möglich, eine Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter zu machen. Voraussetzungen hierfür sind, eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung, wovon die Hälfte in der Buchhaltung stattgefunden haben sollte.

Bewerber ohne kaufmännische Ausbildung müssen eine 6-jährige Berufserfahrung vorweisen können, davon mindestens 3 Jahre in der Buchhaltung. Diese Weiterbildung erstreckt sich über einen Zeitraum von 1 1/2 Jahren. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss der Weiterbildungs-Kurs, vollständig besucht worden sein. Der Kurs kann auch nebenberuflich besucht werden, also am Wochenende oder in den Abendstunden.

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