Kindergeld für Ausländer
Nach dem BFH Urteil vom 28.04.2010 ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, dass der Kindergeldanspruch nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer von der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt abhängt, wenn diese im Besitz bestimmter Aufenthaltstitel sind. Als nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländerin, die nicht in den Arbeitsmarkt integriert ist, hatte die Klägerin keinen Anspruch auf Kindergeld. Sie ist nach Aussagen des Gerichts auch keine Steuerpflichtige, die der steuerlichen Freistellung ihres Existenzminimums bedarf und dafür einen Kinderfreibetrag beanspruchen könnte.
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