Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf der Lohnsteuerrichtlinien 2008 wird das steuerliche Reisekostenrecht teilweise in Anlehnung an die BFH-Rechtsprechung vereinfacht werden (einheitlicher Oberbegriff „Auswärtstätigkeit“). In diesem Zusammenhang entfällt -als ein Element – bei der Einsatzwechseltätigkeit die 30-km-Grenze: Entgegen der ersten Mitteilung des Finanzministeriums wird aber die pauschale Erstattungsmöglichkeit von Übernachtungskosten im Inland durch den Arbeitgeber in Höhe von 20,00 EUR täglich beibehalten. Die ab 2008 anzuwendenden Richtlinien bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrates, die voraussichtlich im Oktober 2007 erfolgen wird.
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