Teilnahme am Schulunterricht als Berufsausbildung
Zu den Voraussetzungen der Berufsausbildung gehört auch die Teilnahme am Schulunterricht zur Erfüllung der Schulpflicht. Dies gilt nach aktuellem Urteil des BFH vom 28.04.2010 auch dann, wenn der Umfang des danach zu besuchenden Unterrichts zehn oder weniger Wochenstunden umfasst. Im Urteilsfall besuchte das Kind die Jungarbeiterklasse einer Staatlichen Berufsschule; die Unterrichtszeit betrug acht (Schul-) Stunden pro Woche. Im Anschluss begann er mit einer berufsvorbereitenden Maßnahme. Der BFH sieht eine besuchte Unterrichtszeit von acht Schulstunden die Woche für ausreichend an, um die Voraussetzung der Berufsausbildung steuerlich erreichen zu können.
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