Besuch Fußballspiel – Betriebsausgabe?


Nach einer Entscheidung des BFH vom 17.02.2010 können die Aufwendungen für den Erwerb von besonderen Eintrittskarten als nichtabziehbare Betriebsausgaben zu qualifizieren sein. Im Urteilsfall wurde im Rahmen einer Veranstaltung für Kunden bzw. potentielle Neukunden mit Betriebsbesichtigung anschließend der Besuch eines Spiels der Fußball-Bundesliga organisiert. Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, dürfen den Gewinn nur mindern, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der zugewendeten Gegenstände je Empfänger und Jahr insgesamt 35 EUR nicht übersteigen. Der Aufwand für den Erwerb von besonderen Eintrittskarten ist nach Auffassung des Gerichts deshalb aufgrund des Kartenpreises als nichtabziehbare Betriebsausgabe zu werten. Zudem sind diesbezügliche Vorsteuerbeträge zu kürzen.

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