Entfernungspauschale: Verkehrsunfall
Das FG Nürnberg hat entschieden, dass die Aufwendungen infolge eines Verkehrsunfalls neben der Entfernungspauschale nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden können (FG Nürnberg vom 04.03.2010). Das aktuelle Urteil widerspricht damit der Richtlinienregelung, wonach der Verkehrsunfall auf der Fahrt zur Arbeit grundsätzlich als Werbungskosten neben der Entfernungspauschale berücksichtigt werden kann. Das Gericht führt aus, dass die Aufwendungen nicht als Werbungskosten angesetzt werden können, da sämtliche Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch die in Anspruch genommene Entfernungspauschale abgegolten werden. Gegen die Anwendung des Urteils sollte Einspruch eingelegt und auf die Aussagen der Lohnsteuerrichtlinien (H 9.10 (Unfallschäden) LStH 2010) verwiesen werden.