Verschärfung der 1%-Regelung beim PKW


Ab 2010 gilt bei Nutzung mehrerer Kfz in einem Einzelunternehmen, dass grundsätzlich für jedes Kraftfahrzeug der pauschale Nutzungswert anzusetzen ist. Nur wenn der Steuerpflichtige glaubhaft machen kann, dass bestimmte betriebliche Kfz nicht privat genutzt werden, ist für diese Fahrzeuge kein pauschaler Nutzungswert zu ermitteln (z. B. bei Werkstattwagen oder Arbeitnehmern zur Nutzung überlassenen Wagen). Es gilt außerdem die widerlegbare Vermutung, dass für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und für Familienheimfahrten das Kraftfahrzeug mit dem höchsten Listenpreis genutzt wird.

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