Neue Muster für Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Mit Schreiben vom 19.04.2010 hat die Finanzverwaltung die neuen Vordruckmuster für die Umsatzsteuervoranmeldungen bekanntgegeben. Diese sind ab Voranmeldungszeiträume Juli 2010 zu verwenden. Die Änderungen des Vordrucks betreffen die gesetzlichen Neuregelungen aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben, das mit Wirkung zum 01. Juli 2010 im Bereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13 b UStG) Änderungen vorsieht. So wurde die Steuerschuldnerschaft erweitert (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz). Sonstige Leistungen nach § 3 a Abs. 2 UStG, für die der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist, sind mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes zu deklarieren, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind.