Private Krankenversicherung
Die neuen Spielregeln beim Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge erfordern ein Umdenken bei Beitragsrückerstattung und Selbstbehalt. Künftig muss der privat krankenversicherte Steuerzahler genau prüfen, ob sich eine Beitragsrückerstattung im Umfang wie bisher lohnt oder ob besser bei Arztrechnungen und Rezepten auf die Erstattung vom Versicherer verzichtet werden soll. Seit dem 01.01.2010 sind die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung in einem weitaus größeren Umfang als bisher als Sonderausgaben absetzbar. Beitragsrückerstattungen mindern diesen Steuerabzug wieder. Ein hoher Selbstbehalt sollte ebenfalls überdacht werden, denn nur die tatsächlich gezahlten Prämien wirken sich beim Sonderausgabenabzug aus. Die selbstgetragenen Aufwendungen im Krankheitsfalle stellen außergewöhnliche Belastungen dar, die jedoch nur nach Abzug der zumutbaren Belastung zur Auswirkung kommen.