Haushaltsnahe Dienstleistungen
Die Finanzverwaltung hat am 15.02.2010 ein neues Schreiben zum Thema haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen erstellt und hier die Anwendungsregelungen an die Gesetzesänderungen zum 01.01.2009 angepasst. Es enthält unter anderem eine beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Hingewiesen wird unter anderem auf die Anwendung der neuen Höchstbeträge (Leistung des Handwerkers ab 2009 erforderlich). Ebenso wird ausgeführt, dass eine prozentuale Aufteilung der Arbeitsleistung in einer Gesamtrechnung ausreichend ist. Umfangreiche Beispiele zur Berechnung beim Ansatz von Pflegeaufwendungen sind ebenfalls enthalten. So wird z. B. darauf hingewiesen, dass das erhaltene Pflegegeld nicht bei den haushaltsnahen Dienstleistungen zur Kürzung führt. Allerdings kürzen Sachleistungen für Pflege nach dem SGB die geltend gemachten Aufwendungen.