Lohnsteuerkarten 2010

Durch das ELSTER-Lohn-II-Verfahren wird die bisher in Papierform erstellte Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Abfrageverfahren abgelöst. Für 2011 werden keine Lohnsteuerkarten in Papierform mehr ausgestellt. Zwischenzeitlich hat jedoch die Finanzverwaltung zur Aussage gebracht, dass sich die Nutzung des elektronischen Verfahrens verzögern wird. Für Arbeitgeber ist es deshalb wichtig zu wissen, dass die Lohnsteuerkarte 2010 eventuell auch für das Jahr 2011 Gültigkeit haben wird. Die Lohnsteuerkarte 2010 darf in keinem Fall vernichtet werden. Scheidet der Arbeitnehmer aus dem aktuellen Dienstverhältnis aus, wird die Lohnsteuerkarte in Papierform nach wie vor an ihn ausgehändigt.

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