Riester-Rente: Zulageberechtigung für Ausländer

Ab dem 01.01.2010 wird der Personenkreis der unmittelbar begünstigten Personen, die von einer steuerlichen Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge profitieren, eingeschränkt. Eine Zulageberechtigung von unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen, die einer der Pflichtversicherung in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbaren ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, ist nur noch für vor dem 01.01.2010 abgeschlossene Altverträge vorgesehen. Nach dem Gesetzesentwurf zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben ist beabsichtigt, dass Zulageberechtigungen im Rahmen der steuerlichen Förderung an das Bestehen einer Pflichtversicherung in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (bzw. den Bezug einer inländischen Besoldung) gekoppelt werden sollen.

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