Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug

Nach dem Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 18.03.2009 kann eine fristlose Arbeitgeberkündigung wegen Verdacht des Arbeitszeitbetrugs in Betracht kommen. Nach Meinung des Gerichts liegt ein wichtiger Kündigungsgrund vor, wenn, wie im Urteilsfall, die Arbeitnehmerin Zugriffsrechte auf Zeitkonten – darunter auch ihr eigenes Zeitkonto – missbraucht hat. Für eine außerordentliche Kündigung muss nach der ständigen Rechtsprechung ein wichtiger geeigneter Grund vorliegen. Hiervon kann ausgegangen werden, wenn die Kündigung auf den Verdacht der strafbaren Handlung bzw. eines vertragswidrigen Verhaltens gestützt wird, eine Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch der Kündigung erfolgt ist und zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung ein dringender Tatverdacht gegen den Arbeitnehmer besteht.

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