Kostenloser Parkplatz am Arbeitsplatz

Die Parkgebühren während der Arbeitszeit sind mit der Entfernungspauschale, die es für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gibt, abgegolten und nicht als Werbungskosten abziehbar. Stellt jedoch der Arbeitgeber einen Parkplatz während der Arbeitszeit unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung, besteht keine Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Der Steuervorteil gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber die Parkplätze anmietet und sie seinen Mitarbeitern unentgeltlich überlässt. Auf die Höhe der Mietkosten kommt es dabei nicht an.

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