Erstattung von Abgeltungsteuer nach Heirat
Nach dem Schreiben des BMF vom 01.04.2009 können einbehaltene Abgeltungsteuern erstattet werden, wenn durch Heirat die Freistellungshöchstbeträge verdoppelt werden. Überschreiten damit die Kapitalerträge eines Steuerzahlers im Jahr der Eheschließung vor der Heirat den Freistellungshöchstbetrag für Alleinstehende von 801 EUR, dürfen die Banken die vor der Heirat wegen der Überschreitung des Freistellungshöchstbetrages einbehaltene Abgeltungsteuer erstatten. Dies ist dann möglich, wenn die Kapitalerträge nach der Heirat zusammen mit seinem Ehegatten unter den Freistellungshöchstbetrag für Verheiratete von 1.602 EUR bleiben.
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