Häusliches Arbeitszimmer – Anweisung der Finanzverwaltung
Der Streit um das häusliche Arbeitszimmer scheint einen identischen Verlauf zu nehmen wie die Entfernungspauschale. Nunmehr hat die Finanzverwaltung in ihrem Schreiben vom 06.10.2009 die Finanzämter angewiesen, Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung stattzugeben. Die Aussetzung der Vollziehung betrifft sowohl Ermäßigungsanträge als auch Steuererklärungen ab 2007. In beiden Fällen, in denen die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer mit bis zu 1.250 EUR absetzbar waren (kein anderer Arbeitsplatz, 50 %ige Nutzung) gewährt die Finanzverwaltung vorläufigen Rechtsschutz. Das Risiko von Nachzahlungen und Aussetzungszinsen sollte auf jeden Fall eingeplant werden, da die derzeitige Rechtslage keine endgültige Aussage über die tatsächliche Verfassungswidrigkeit der Neuregelung ab 2007 darstellt.