Entwurf einer Rückstellungsabzinsungsverordnung
Nach BilMoG sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Laufzeiten entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abzuzinsen. Für Pensionsrückstellungen kann vereinfacht eine Laufzeit von 15 Jahren unterstellt werden. Die Zinssätze werden von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung vermittelt und bekanntgegeben. Das BMJ hat am 08.09.2009 den Entwurf der Verordnung über die Abzinsung veröffentlicht. Hierbei werden die Zinssätze auf Basis einer Null-Kupon-Euro-Zinsswapkurve ermittelt und ein Durchschnitt über sieben Jahre berechnet. Nach einer vorläufigen Berechnung der Bundesbank auf Basis des Entwurfs lag im August 2009 der niedrigste Zinssatz bei einjähriger Laufzeit bei 3,88 % und der höchste bei 25-jähriger Laufzeit bei 5,42 %.