7 % bei Verkauf aus Imbisswagen

Nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen ist der Verkauf aus einem Imbisswagen ermäßigt mit 7% zu besteuern. Dies soll nach Ansicht des Gerichts auch dann gelten, wenn der Imbisswagen über eine Art Tischersatz verfügt und so der Verzehr der Speisen vor Ort möglich ist. Beim Verkauf von Speisen an einem Imbisswagen überwiegt nach Meinung des Finanzgerichts das Element der Lieferung verzehrfertig zubereiteter Speisen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; die Finanzverwaltung hat Revision beim BFH eingelegt (Az.: V R 35/08).

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