Elektronisches Ausfuhrverfahren ATLAS
Seit 01.07.09 besteht EU-einheitlich die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren. Die bisherige schriftliche Ausfuhranmeldung wird durch eine elektronische Ausfuhranmeldung ersetzt. In Deutschland steht hierfür bereits seit dem 01.08.2006 das IT-System ATLAS-Ausfuhr zur Verfügung (BMF-Schreiben vom 17.07.2009). Das betreffende BMF-Schreiben erläutert die Einzelheiten des elektronischen Ausfuhrverfahrens Anhand von Beispiele und erleichtert so seine Anwendung. Außerdem werden die eng begrenzten Ausnahmen vom elektronischen Nachrichten-Austauschverfahren im genannten BMF-Schreiben erläutert.
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