Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist verfassungsgemäß
Zwei Verfassungsbeschwerden gegen den steuerlichen Entlastungsbetrag nur für Alleinstehende hat das BVerfG mit Beschlüssen vom 22.05.2009 nicht zur Entscheidung angenommen. Im Streitfall war dem Kläger der Entlastungsbetrag versagt worden, da er verheiratet war. Das BVerfG sah darin keine Grundrechtsverletzung. Einsprüche in gleichgelagerten Fällen die sich auf das obengenannte Verfahren beziehen, haben daher keine Aussicht auf Erfolg mehr.
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