Ermittlung des Gesamtumsatzes bei Kleinunternehmer
Bisher wurden in den Gesamtumsatz nach § 19 UStG nur die Differenzbeträge bei der Marchenbesteuerung einbezogen. Nach dem BMF-Schreiben vom 16.06.2009 ist künftig bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes auf die vereinnahmten Entgelte abzustellen. Die bisherigen Regelungen werden jedoch übergangsweise bis zum 31.12.2009 noch angewendet. Ab dem 01.01.2010 muss zwingend auf die vereinnahmten Entgelte bei der Berechnung des Gesamtumsatzes abgestellt werden.
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