Bekanntgabe per Telefax durch Finanzamt

Übermittelt das Finanzamt eine Einspruchsentscheidung per Telefax, handelt es sich nicht um eine Übermittlung durch die Post (üblicher Postweg). Die Bekanntgabefiktion ist damit nicht anwendbar, wobei am 3. Tag nach Aufgabe zur Post die Bekanntgabe gilt. Gleiches gilt für die 3-Tages-Frist für elektronisch übermittelte Verwaltungsakte (FG Köln vom 11.03.2009) bei analogem Endgerät ohne elektronische Aufzeichnungsmöglichkeit. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt (Az. beim BFH: X R 22/09).

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