Zumutbare Belastung bei getrennter Veranlagung

Bei einer getrennten Veranlagung werden außergewöhnliche Belastungen in Höhe des bei einer Zusammenveranlagung der Ehegatten in Betracht kommenden Betrages ermittelt. Anschließend werden die ermittelten Beträge antragsgemäß in vollem Umfang im Rahmen der getrennten Veranlagung berücksichtigt. Somit ist die Ermittlung der abziehbaren Aufwendungen beider Ehegatten unter Einbeziehung der zumutbaren Belastung vorausgesetzt. Bei Berechnung der zumutbaren Belastung ist wie bei einer Zusammenveranlagung der Gesamtbetrag der Einkünfte beider Ehegatten zugrundezulegen.

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