Aufteilung der Anschaffungskosten bei Grundstücken
Grundsätzlich sind die entstandenen Schuldzinsen nach dem Verhältnis der Wohn-/und Nutzflächen aufzuteilen (BFH vom 01.04.2009, veröffentlicht am 10.06.2009). Dies ist dann der Fall, wenn die Valuten sämtlicher Darlehen auf ein Girokonto fließen, von dem dann der Steuerpflichtige den gesamten Kaufpreis an den Verkäufer überweist. An dieser Entscheidung ist auch dann festzuhalten, wenn die Darlehen zur Finanzierung für die unterschiedlichen Grundstücksteile gesondert vereinbart wurden und die Darlehen unterschiedliche Grundstücksteile, die eigene Wirtschaftgüter bilden, betreffen.
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