Kein Anspruch auf Vorsteuerberichtigung bei Umlaufvermögen

Für vor dem 01.01.2005 ausgeführte Umsätze, die zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern, die nur einmalig zur Ausführung eines Umsatzes verwendet werden- Umlaufvermögen -, besteht nach Ansicht des BFH auch nach europäischen Recht kein Anspruch auf Vorsteuerberichtigung (Urteil vom 12.02.2009). Ab 01.01.2005 ist bei Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse eine Vorsteuerberichtigung auch für Umlaufvermögen durchzuführen.

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