Steuerfreiheit einer Rente

Eine Schadensersatzrente, die dem durch den Tod des Ehegatten eingetretenen materiellen Unterhaltsschaden ausgleicht, unterliegt nicht der Steuerpflicht. Im zu entscheidenden Fall vor dem Bundesfinanzhof am 26.11.2008 verstarb der Ehemann an den Folgen eines ärztlichen Fehlers. Die Versicherung zahlte eine monatliche Schadensersatzrente, wobei 2/3 auf den Unterhaltsschaden und 1/3 auf den Haushaltsführungsschaden entfielen. Derartige Renten unterliegen mit dem Gesamtbetrag nicht der Einkommensteuerpflicht und sind somit steuerfrei.

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