Wiedereinführung der Pendlerpauschale liegt als Entwurf vor
Der Bundestag hat am 05.03.2009 über den Gesetzentwurf zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Pendlerpauschale beraten. Danach soll der Rechtstand von 2006 auch für die Jahre ab 2007 wiederhergestellt werden. Das beinhaltet nicht nur die Abzugsmöglichkeit von 0,30 EUR ab dem 1. km als Betriebsausgaben oder Werbungskosten, sondern darüber hinaus auch die Fahrkarten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und die Kosten eines Unfalls auf der Pendelstrecke. Bereits am 10.02.2009 hatte das bayerische Kabinett einen Gesetzentwurf zu diesem Thema im Bundesrat eingebracht. Dieser unterscheidet sich im Wesentlichen nur in seiner Begründung. Eine grundlegende Neuordnung für die Zukunft ist jedoch auch mit dieser Neuregelung nicht ausgeschlossen.