Steuerschädliche Verwendung einer Lebensversicherung
Wird ein Darlehen durch eine Kapitallebensversicherung abgesichert und dient dies nicht ausschließlich und unmittelbar der Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer zur Vermietung bestimmten Immobilie führt dies zur steuerschädlichen Verwendung. Im Urteilsfall des Finanzgericht Sachsen-Anhalt vom 09.11.2008 wurden die Darlehensmittel auf ein gemischtes Konto der GbR überwiesen und dort auch zur Finanzierung der Bareinlage des Gesellschafters, für Zinszahlungen und für Privatentnahmen der Gesellschafter verwendet. Die Zinsen aus der Lebensversicherung unterliegen wegen der schädlichen Verwendung insgesamt der Besteuerung.
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