Mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 28.04.2008 lehnt die Behörde mit ausführlicher Begründung die Bitte der Arbeitsgemeinschaft „Klimatagung“ ab, die Festsetzung der Einkommensteuer für Veranlagungszeiträume ab 2007 hinsichtlich der Entfernungspauschale von Amts wegen anzusetzen. Dies hat auch Bedeutung für die Lohnabrechnung. Es bleibt damit bei der Verrechnung von Fahrtkostenzuschüssen vorerst bei der Ansatzmöglichkeit ab dem 21. Kilometer.
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