Großeltern beim Elterngeld begünstigt
Das zunächst steuerfrei ausgezahlte Elterngeld (max. 12 + 2 Monate) wird allerdings durch den Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) in der persönlichen Steuererklärung einbezogen und erhöht so den Steuersatz. Anspruchsberechtigung haben nur Eltern / Großeltern deren Kinder nach dem 1.1.2007 geboren wurden.
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