Großeltern beim Elterngeld begünstigt

Seit dem 1. Januar 2007 gibt es die Neuregelung von Elterngeld anstatt Erziehungsgeld (max. 300 Euro mtl.). Nun werden auch Großeltern begünstigt und können Elterngeld bis max. 1.800 Euro beantragen. Nun wird die Bezugsberechtigung entsprechend reformiert und auch die Elternzeit für Großeltern eingeführt. Das Konzept als echte Arbeitslohnersatzleistung (67% vom Nettolohn) bleibt unverändert erhalten.

Das zunächst steuerfrei ausgezahlte Elterngeld (max. 12 + 2 Monate) wird allerdings durch den Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) in der persönlichen Steuererklärung einbezogen und erhöht so den Steuersatz. Anspruchsberechtigung haben nur Eltern / Großeltern deren Kinder nach dem 1.1.2007 geboren wurden.

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