kein 50 % Vorsteuerabzug für Pkw

Die Beschränkung des 50% igen Vorsteuerabzugs für gemischt genutzte Fahrzeuge ist wieder aus dem Entwurf des Steuergesetzes 2009 entfallen. Die Bundesregierung kam zu dem Ergebnis, dass die Einschränkung des Vorsteuerabzugs zu einer nicht tragbaren wirtschaftlichen Belastung für kleinen und mittleren Unternehmen führen würde. Es bleibt also bei der bisherigen Regelung vom 100 % igen Vorsteuerabzug bei auch privat genutzten Pkw’s.

Der fiktiv zu versteuernde Privatanteil der 1% Reglung oder dem Führen eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs (verhältnismäßige Kostenberechnung) bleibt unberührt. Das Jahressteuergesetz soll nach laut Plan am 19.12.2008 verkündet werden.

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