Umsatzsteuer-Vorauszahlungen
Nach dem BMF-Schreiben vom 10.11.2008 ist die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Es wird jedoch auch nicht beanstandet, wenn die neue Rechtsprechung für Zahlungen oder Gutschriften vor dem 30.04.2008 nicht als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben oder Einnahmen behandelt werden.
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