Ortsübliche Miete bei verbilligter Überlassung
Insoweit wird das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Überlassung einer Wohnung an einen Arbeitnehmer auf die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung übertragen (Urteil vom 17.08.2005, siehe OFD Rheinland vom 17.12.2007). Die Ermittlung der ortsüblichen Miete muss möglichst anhand geschaffter Vergleichszahlen von vor-Ort-Mieten durchgeführt werden.
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