Das Kabinett hat das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi II) beschlossen. Besonders hervorzuheben ist der deutlich verbesserte Insolvenzschutz von Wertguthaben, die durch angesparte Arbeitszeit oder angespartes Arbeitsentgelt entstanden sind. Zudem wurde eine begrenzte Mitnahmemöglichkeit von Langzeitkonten eingeführt, wenn Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz wechseln. Die zukünftige gesetzliche Definition der Wertguthaben wird klarer als bisher gefasst. Damit kann ein Beschäftigter beispielsweise die bei seinem Arbeitgeber beantragte Pflegezeit finanziell mit dem Wertguthaben überbrücken, da sein Lohn oder Gehalt in dieser Zeit meist entfällt.
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