ELENA ist auf den Weg gebracht

Das Bundeskabinett hat zwischenzeitlich das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) beschlossen. Damit wird durch die Umstellung auf ein elektronisches Verfahren die Papierbescheinigung des Arbeitgebers ersetzt (für Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld, Elterngeld oder Wohngeld). Gemeldet werden dabei ab 2012 die monatlichen Lohndaten an eine neu zu errichtende zentrale Speicherstelle.

Die Sozialbehörden können bei Bedarf die gespeicherten Daten abrufen und auf dieser Grundlage die staatlichen Leistungen berechnen. Hinweis: Bei der Abwicklung wird die Datensicherheit groß geschrieben, d. h. durch eine elektronische Signatur und Speicherung eines digitalen Schlüssels z. B. auf der Bankkarte oder dem digitalen Personalausweis, kann der Datenzugriff nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers gelingen.

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