Energiepreispauschale – Entlastung für Bezieher von Renten

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Energiepreisentwicklung hat der Koalitionsausschuss beschlossen, dass auch Rentnerinnen und Rentner, die bisher keine Einmalzahlung erhalten haben, entlastet werden und eine einmalige Energiepreispauschale i. H. von 300 € erhalten sollen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Fragen-Antworten-Katalog zur Entlastung für Bezieher von Renten veröffentlicht.

Hierzu führt das BMAS aus:
-Die Energiepreispauschale erhält, wer im September 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Witwen-/Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung und seinen Wohnsitz im Inland hat. Soweit von einer Person mehrere der genannten Renten nebeneinander bezogen werden, wird die Energiepreispauschale nur einmal ausgezahlt.

-Empfängerinnen und Empfänger von Waisenrenten haben keinen eigenen Anspruch auf die Energiepreispauschale, da sie ihren Lebensunterhalt regelmäßig nicht selbst bestreiten und bereits mittelbar durch Haushaltsgemeinschaften mit Erwerbstätigen oder Bezieherinnen und Beziehern von Hinterbliebenenrenten erfasst werden.

-Empfängerinnen und Empfänger von Waisenrenten, deren Lebensunterhalt nicht über die Haushaltsgemeinschaft abgedeckt ist, haben die Pauschale in der Regel als Auszubildende erhalten oder sollen sie als Studierende oder Fachschüler und Fachschülerinnen erhalten.

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