Ab 2009 sind Pflegegelder aus öffentlichen Kassen steuerpflichtige Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Die bisherige Steuerfreiheit, wenn die Pflege auf Dauer angelegt ist und nicht erwerbsmäßig betrieben wird, ist damit nicht mehr anwendbar. Nun hat eine Arbeitsgruppe Entlastungen bei der Krankenversicherung vorgeschlagen. Derzeit bemessen sich bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung die Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge nach den tatsächlich erzielten Einkünften unter Ansatz einer Mindestbemessungsgrundlage von derzeit 1.863 Euro. Dieses Verfahren hätte für Tagespflegepersonen mit oft geringen Einkünften zu einer erheblichen Belastung mit Krankenversicherungsbeiträgen geführt.
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