Hochwasser: Entschädigung für Wertverlust von Grundstücken

Der Wertverlust von Grundstücken in den vom Hochwasser 2021 betroffenen Gebieten kann nach Angaben der Bundesregierung nicht durch Mittel der „Aufbauhilfe 2021“ entschädigt werden. Dies wäre gemäß Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021 zweckwidrig, betont sie in einer Antwort (BT-Drucks 20/1479) auf eine Kleine Anfrage (20/1384) der CDU/CSU-Fraktion.

Bei den Mitteln handle es sich um Billigkeitsleistungen des Bundes zur wirksamen Beseitigung der durch den Starkregen und das Hochwasser entstandenen Schäden im Juli 2021 und zum Wiederaufbau zerstörter Infrastruktur. Anpassungen der rechtlichen Grundlagen seien nicht geplant. Aus den Evaluationsergebnissen ergäben sich aber möglicherweise Erkenntnisse für Regelungen nach zukünftigen Katastrophenfällen.

Viele Grundstücke haben nach Kenntnis der Bundesregierung in Folge des schweren Hochwassers drastisch an Wert verloren. Die Eigentümer wollten sie daher zum gegenwärtig niedrigen Verkehrswert nicht veräußern. Daher sei auch ein Erwerb durch Gemeinden, die solche Flächen für ihre zukünftige Entwicklung benötigen, nicht möglich.

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