Nachweis der kürzeren Restnutzungsdauer eines Gebäudes
Wird im Rahmen eines Wertgutachtens die Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach der Wertermittlungsverordnung bestimmt, kann diese der Berechnung des AfA-Satzes zugrunde gelegt werden.
(FG Münster, Urteil v. 27.1.2022 – 1 K 1741/18 E; rechtskräftig).
Artikel wurde bisher 601 mal gelesen