Steuerentlastungsgesetz 2022

Die Bundesregierung hat am 16.03.2022 das „Steuerentlastungsgesetzes 2022“ beschlossen. Gegenüber dem Referentenentwurf haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben. Folgende Maßnahmen sind rückwirkend ab dem 01.01.2022 geplant:

-Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll um 200 Euro auf 1.200 Euro steigen.

-Der Grundfreibetrag soll um 363 Euro auf 10.347 Euro steigen.

-Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) soll befristet bis 2026 von 35 auf 38 Cent erhöht werden. Dieser Schritt erfolgt nun zwei Jahre eher als ursprünglich geplant. Über die Mobilitätsprämie wird die Entlastung für Geringverdiener erhöht.

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