Kind: Selbstversorgung möglich

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seiner aktuellen Entscheidung vom 27.10.2021 (III R 19/19) die Grundsätze dazu konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen die Fähigkeit eines Kindes, sich selbst zu unterhalten, den Bezug von Kindergeld ausschließt und wie dies zu prüfen ist.

Der BFH hat seine bisherigen Grundsätze konkretisiert: Die Fähigkeit eines Kindes zum Selbstunterhalt ist anhand eines Vergleichs des gesamten existentiellen Lebensbedarfs des Kindes einerseits und seiner finanziellen Mittel andererseits zu prüfen.

Allein aus dem Umstand, dass der Sozialleistungsträger den grundsätzlich Kindergeldberechtigten auf Zahlung eines Unterhaltsbeitrags für das Kind in Anspruch nimmt, ist nicht abzuleiten, dass dieses zum Selbstunterhalt außerstande ist.

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